Daher sind die Rügen des Kläg
ers, die er auf das angebliche Fehlen der Beständigkeit des Prüfungsausschusses stützt, als unbegründet zurückzuweisen, nämlich die Rüge, dass der Prüfungsausschuss das angebliche Recht des Klägers, von einer nennenswerten Anzahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses bewertet zu werden, verletzt habe, die Rüge, dass der Prü
fungsausschuss eine sehr partielle vergleichende Beurteilung aller Bewerber vorgenommen habe, und die Rüge, dass die Fluktuation in der Zusammensetzung des
Prüfungsau ...[+++]sschusses nicht durch eine permanente Anwesenheit des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgeglichen worden sei.