Ich will aber deutlich darauf aufmerk
sam machen, dass es hier zwei Aspekte gibt, die aus unserer Sicht von Bedeutung sind: einmal, dass auch ein Vorschlag
zu einem Wahlrecht zwischen einem monistischen und einem dualistischen System, den Unternehmensverfassungen, vorgelegt wird, und zum
Zweiten, dass der Grundsatz One share, one vote – wir haben das in der zurückliegenden Legislaturperiode sehr intensiv diskuti
...[+++]ert – auch durchgesetzt wird.