60. fordert die Kommission auf, die vorstehenden Bemerkungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen und in jedem jährlichen Tätigkeitsbericht die Maßnahmen, die zur Begrenzung des Fehlerrisikos in den zugrunde liegenden
Vorgängen ergriffen wurden, darzulegen und ihre Wirksamkeit zu bewerten; erwartet, dass diese Maßnahmen generell das Risikobewusstsein und die Risikomanagementkultur in den Generaldirektionen der Kommission verbessern werden; stellt jedoch fest, dass dies dur
ch ein gemeinsames, zentral gesteuertes Risikomanagementverfa
...[+++]hren untermauert und gestützt werden muss;