16. erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie sich öffe
ntlich verpflichtet haben, das Ziel eines einheitlichen europäischen Luftraums zu verwirklichen, da die einschlägigen Rechtsvorschriften von einer großen Mehrheit befürwortet wurden, und dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Eigeninitiative zeigen und sich aktiv an der Umsetzung dieser
Rechtsvorschriften beteiligen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, nationale Leistungspläne vorzulegen, die den Leistungszielen der EU entsprechen, und die von der Kommission vorg
...[+++]eschlagenen geänderten Leistungsziele zu verabschieden; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, falls die Fristen für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften nicht eingehalten werden;