Der Richtlinienvorschlag soll die UVP-Richtlinie ändern, um das Übereinkommen von Aarhus in EU-Recht umzusetzen. Dem Vorschlag zufolge haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die betroffene Öffentlichkeit (unter bestimmten Bedingungen) Zugang zu einem Überprüfungsverfahre
n vor einem Gericht oder einer anderen auf gesetzlicher Grundlage geschaffenen unabhängigen und unparteiischen Stelle hat, um die materiellrechtliche oder verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen anzufechten, für die die Bestimmungen der UVP-Richtlinie über die Öffentl
ichkeitsbeteiligung ...[+++]gelten (Artikel 10 Buchstabe a)).