Die chinesische Handelskammer argumentierte, d
ie Kommission könne sich nicht darauf beschränken, die Daten zu verwenden, die von den EU-Herstellern eingegangen seien, die sich innerhalb der in Erwägungsgrund 112 genannten Frist gemeldet hatten, da manche EU-Hersteller sich möglicherweise lieber
nicht manifestiert hätten, weil sie
nicht zur Einbeziehun
g in die Stichprobe bereit gewesen seien und daher wussten, dass ihre Antwort unbe
...[+++]rücksichtigt bleiben würde.