214. betont die Bedeutung der Einbeziehung des Schutzes und der Erhaltung der Biodiversität in die Entwicklung, Erarbeitung und Finanzierung aller Politikbereiche d
er Union (u. a. in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, regionale Entwicklung und Kohäsion, Energie, Industrie, Verkehr, Fremdenverkehr, Entwicklungszusammenarbeit und -hilfe sowie Forschung und Innovation), um die sektorspezifische Politik und die Haushaltspolitik der Union kohärenter zu gestalten und dafür zu sorgen, dass die verbindlichen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt eingehalten werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, d
...[+++]ass die Zusammenarbeit zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie den Behörden der Union verstärkt werden muss;