22. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel aus allen dafür geeigneten Fonds den Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen, damit sie verstärkt in die digitale Ausbildung ihres geringer qualifizierten Personals investieren oder gering qualifiziertes Personal in Verbin
dung mit der Zusage einer aus diesen Mitteln finanzierten Weiterbildung einstellen können; weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften eingeführt haben, die den Arbeitnehmern einen Mindestanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub garantieren, damit Bildung und Ausbildung für die Arbeitnehmer besser zugänglich werden; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, in e
...[+++]nger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Einführung solcher Ansprüche auf nationaler Ebene in Erwägung zu ziehen;