48. vertritt die Auffassung, dass angesichts der unterschiedlichen
regionalen Merkmale dieses Sektors und der örtlichen Zuständigkeit für die Bereitstellung von Trinkwasser
sowie verschiedener anderer Voraussetzungen in Bezug auf Trinkwasser keine Liberalisierung der Wasserversorgung (einschließlich der Abwasserbeseitigung) vorgenom
men werden sollte; fordert jedoch, ohne einer Liberalisierung das Wort zu reden, eine 'Modernisierun
...[+++]g' und eine Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen mit Hilfe einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen einschließlich einer beschränkten Martöffnung und der Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen;