D. in der Erwägung, dass Wand
erarbeitnehmer, die eine befristete Beschäftigung für Geringqualifizierte an der Peripherie des Arbeitsmarktes oder
eine Beschäftigung als Hausangestellte annehmen, gegebenenfalls
einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind, weil sie häufig unter schlechten, irregulären Bedingungen arbeiten; in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Misshandlung, die unregelmäßige Bezahlung, den sexuellen Missbrauch von Wanderarbeitnehmern und Gewaltakte gegen sie zu minimieren; in der Erwägung, dass sie sich ihrer Rechte oftma
...[+++]ls nicht bewusst sind, eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben oder Probleme beim Zugang haben, die Landessprache nicht hinreichend beherrschen und ihnen soziale Netze fehlen und in der Erwägung, dass Hausangestellte, die ihre Arbeitgeber aus einem Drittland begleiten, besonders schutzbedürftig sind,