In der Erwägung zunächst, dass die Beschwerden eher Punkte betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Globalgenehmigung für
die Abbautätigkeit fallen; dass es hier darum geht, über die Revision des Sektorenplans zwecks der Eintragung von neuen Abbaugebieten zu befinden; dass jede Frage betreffend die Topographie und Landschaften im Rah
men des Antrags auf eine Globalgenehmigung zur konkreten Durchführung des Projekts, das Gegenstand der Revision des vorliegenden Sektorenplans ist, im Rahmen der Umweltverträg
...[+++]lichkeitsprüfung, der die Revision unterworfen wird, und der Genehmigung, die erteilt werden könnte, beantwortet werden wird; dass wie der Gemeinderat Durbuy es empfiehlt, diese Prüfung die Auswirkungen des Projekts auf die Landschaft ausführlich wird untersuchen müssen;