9. nimmt zur Kenntnis, daß die Türkei den Wunsch geäußert hat, in den Kreis der Bewerberländer aufgenommen zu werden und die Europäische Kommission der Ansicht ist, daß die Türkei als ein Bewerberland angesehen werden sollte, betont jedoch, daß Verhandlungen nur aufgenommen werden können, wenn die politischen Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllt und d
ie Besorgnisse, die wegen der Menschenrechte, der Rechte von Minderheiten und der in der Verfassung verankerten Rolle der Armee im politischen Leben der Türkei bestehen, ausgeräumt sind; ist der Ansicht, daß in der Zwischenzeit verschiedene Schritte unternommen werden können, angefang
...[+++]en von der Verstärkung des politischen Dialogs bis hin zur Annahme einer Beitrittspartnerschaft mit einem nationalen Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands und die Einrichtung eines Forums für den Kulturaustausch, um die Reformen in der Türkei voranzutreiben und zu unterstützen; ist der Ansicht, daß insbesondere die Zollunion gestärkt werden sollte, einschließlich der Erfüllung der EU-Verpflichtungen (d.h. das Finanzprotokoll); weist darauf hin, daß die Schaffung eines EWR mit der Türkei ein wichtiger Schritt für eine Neudefinition der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei sein könnte;