Um zu gewährleisten, daß nicht die Lohnkosten für die Beschäftigten d
er Werft finanziert werden, haben die flämischen Behörden zugesichert, da
ß die Beihilfe erst dann gezahlt wird, wenn die Beschäftigten aus dem Betrieb ausgeschieden sind, und nicht, solange diese dort noch produktiv tätig sind 606,5 Mio. BFR zur Finanzierung der Entlassungsabfindungen für 593 Beschäftigte, die sofort aus dem Unternehmen ausscheiden. c) Angesichts des Umfangs der von Gimvindus und Begemann in ihrem Unternehmensplan vereinbarten Um
...[+++]strukturierung ist die Kommission bereit, die Genehmigung einer Investitionsbeihilfe zu den Realinvestitionskosten - proportional zu dem geplanten Kapazitätsabbau - in Betracht zu ziehen.