2. « Verstösst Artikel 700 des Gerichtsgesetzbuches, dahingehend ausgelegt, dass das Ger
ichtsverfahren, das Personen mittels einer Klageschrift einleiten, denen das Gesetz diese Form der Verfahrenseinleitung nicht ausdrücklich erlaubt, unzulässig ist, ohne dass diese Personen ihre Kl
age innerhalb einer neuen Frist wieder einleiten können, während Personen, die eine Klage mittels eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks einleiten, das wegen Verletzung des Gesetzes über den Spracheng
ebrauch für nichtig ...[+++]erklärt wird, in Anwendung von Artikel 40 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Juni 1935 in den Genuss einer neuen Frist gelangen, um ihre Klage erneut einzuleiten, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung?