Die Einführung dieser Möglichkeit wurde während der Vorarbeiten wie folgt begründet: « Der Staatsrat erhält nun die Zuständigkeit, im Rahmen eines bei ihm anhängig gemachten Verfahrens der beklagten Partei vorzuschlagen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine festgestellte Unregelmäßigkeit im Laufe des Verfahrens zu berichtigen, um eine Nichtigerklärung zu vermeiden. Aus dem Umstand, dass mit dieser Befu
gnis bezweckt wird, einen Beschluss zu berichtigen, geht hervor, dass die Anwendung der Verwaltungsschleife nicht dazu führen kann, dass der Beschluss nach einer Berichtigung einen verändert
...[+++]en Inhalt erhält. Dies entspricht der Haltung, die die Flämische Gemeinschaft in ihrem Dekret vom 6. Juli 2012 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen des Flämischen Raumordnungskodex, was den Rat für Genehmigungsstreitsachen betrifft, angenommen hat » (Parl. Dok., Senat, 2012-2013, Nr. 5-2277/1, S. 28).