(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen in Zusammenarbeit mit der Kommission alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass innerhalb der Union ausreichend Frequenzen für Versorgungs- und Kapazitätszwecke verfügbar sind, damit die Union in die Lage versetzt wird, über die weltweit höchsten Breitbandgeschwindigkeiten zu verfügen, wodurch drahtlose Anwendungen und eine Führungsposition der U
nion im Bereich der neuen Dienste ermöglicht werden und so einen wirksamen Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum leisten, und damit das Ziel der Bereitstellung des Breitbandzugangs für alle Bürger mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30
...[+++] Mbit/s bis 2020 erreicht wird.