Wenn
die Mitgliedstaaten nicht bald ihre Umverteilungsquoten erhöhen, wird die Kommission, wie schon im vorherigen Bericht betont, nicht zögern, im Hinblick auf diejenigen Mitgliedstaaten, die den Ratsbeschlüssen nicht nachgekommen sind, ihre Befugnisse nach den Verträgen auszuüben. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass die rechtliche Verpflichtung zur Umverteilung der in Betracht kommenden Personen nach dem September n
...[+++]icht erlischt.