4. fordert die staatlichen usbekischen Stellen auf, Folter nicht zuzulassen, jeglicher Form von Folter und Missbrauch in den Gefängnissen und von Misshandlung bei der Untersuchungshaft und in Strafvollzugsanstalten unverzüglich und bedingungslos Einhalt zu gebieten, unter anderem, indem sie in allen Phas
en der Ermittlungen einen ungehinderten Zugang zu Rechtsbeistand gewährleisten, für einen raschen Zugang zu angemessener medizinischer Betreuung sorgen, eine Kontrolle der Gefängnisse durch unabhängige Personen wiedereinführen, und den Angehörigen aller Gefangenen vollständige Informationen über den Aufenthaltsort und aktuellen Gesundheit
...[+++]szustand der Betroffenen zukommen lassen;