43. fordert den Rat nachdrücklich auf, die Leitlinien zur Todesstrafe zu aktualisieren, um alle Tätigkeiten, die auf eine uneingeschränkte Durchführung der Resolution der Generalversa
mmlung abzielen, zu unterstützen, in der unter anderem alle Mitgliedstaate
n, in denen es noch immer die Todesstrafe gibt, aufgefordert werden, internationale Standards zu respektieren, die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesst
...[+++]rafe droht, zu bieten, insbesondere die im Anhang zur Resolution 1984/50 vom 25. Mai 1984 des Wirtschafts- und Sozialrats festgelegten Mindeststandards; weist darauf hin, dass die Resolution dem Generalsekretär Informationen über die Anwendung der Todesstrafe und die Einhaltung der Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, an die Hand gibt und anstrebt, die Anwendung der Todesstrafe schrittweise einzuschränken und die Zahl der Verbrechen zu verringern, für die sie verhängt werden kann; weist ferner darauf hin, dass die Resolution damit endet, dass sie alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auffordert, ein Moratorium für Hinrichtungen im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe festzulegen;