Die Mitteilungen sind daher auf die Fälle
zu beschränken, in denen die Gehalte ungewöhnlich hoch sind, wobei die Werte in Anhang XIII anzupassen sind. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass bei einigen Käsesorte
n Mitteilungen über eine Überschreitung der Werte von Anhang XIII von geringem Nutzen sind, da sich die Abweichung
en der betreffenden Gehalte innerhalb der Spanne bewegen, die in der Kombinierten Nomenklatur mit der Bezeichnu
...[+++]ng der betreffenden Erzeugnisse festgelegt wurde.