Sommige lidstaten aanvaarden aangiften in andere veel gesproken EU-talen en staan toe dat formulieren in die talen worden ingevuld.
In fast allen Mitgliedstaaten wird die Anmeldung von Barmitteln in den Amtssprachen des Landes, in dem die Anmeldung zu erfolgen hat, sowie in englischer Sprache angenommen, und die Vordrucke können dementsprechend ausgefüllt werden. Einige Mitgliedstaaten nehmen den Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln auch an, wenn er in einer anderen, weithin in der EU gesprochenen Sprache ausgefüllt ist.