Hierzu gehören in erster Linie die Abfallrahmenrichtlinie [111], wodurch die Mitglieds
taaten verpflichtet werden, die Abfallentsorgung ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
zu bewerkstelligen, bestimmte Genehmigungs- und Inspektionsverfahren einzuhalten und Abfallwirtschaftspläne aufzustellen, die Deponierichtlinie [112], die Vorschriften zur sicheren Deponierung und zur Verringerung der Menge deponierter Abfälle, insbesondere biologisch abbaubarer Abfälle, enthält, die Richtlinie über Verpackungsabfälle [113], wo
...[+++]rin Ziele für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung festgesetzt werden, die Richtlinie über die Abfallverbrennung [114] mit Grenzwerten für Verbrennungsanlagen sowie die Richtlinien über Altfahrzeuge [115] und Altgeräte [116], die Ziele für Rückgewinnung, Recycling und Wiederverwendung sowie Rücknahme verpflichtungen für Altfahrzeuge bzw. für Elektro- und Elektronik-Altgeräte vorsehen.