69. ermutigt die Kommission, die während der jüngsten Haushaltsverfahren praktizierte Politik bei der Finanzierung der dezentralen Agenturen fortzusetzen, insbesondere durch Berücksichtigung der Überschüsse, die sich aus der Ausführung ihrer Haushaltspläne ergeben, bei der Beschlussfassung über die vorzuschlagenden Zuschüsse; bekräftigt jedoch, dass jene Agenturen, die in einem gewissen Ausmaß von Gebühreneinnahmen
abhängig sind, dennoch in der Lage sein sollten, das Instrument der zweckgebundenen Einnahmen extensiv zu nutzen, um ihnen die notwendige Haushaltsflexibilität zu verschaffen; begrüßt die transparente Präsentation der jährli
...[+++]chen Zuschüsse, die in einem Arbeitsdokument für die in Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates genannten Einrichtungen gefordert werden, wobei dieses Arbeitsdokument dem Haushaltsentwurf der Kommission beiliegen muss;