Eine grundsätzliche Auffassung, die von unserer Institution wiederholt geäußert wurde und die durch die Berichte des Rechnungshofs (siehe den Sonderbericht 3/2001 über die Verwaltung der internationalen Fischere
iabkommen durch die Kommission) untermauert wird, ist, dass es die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert, die effektiv erworbenen Fangmöglichkeiten auch zu nutzen, da es andernfalls eine Verhöhnung des Steuerzahlers bedeuten würde, unbekümmert für F
angmöglichkeiten zu zahlen, von denen man schon von vornherein weiß,
...[+++] dass sie nicht in Anspruch genommen werden.