1. verweist darauf, dass der gegenwärtige Finanzrahmen 2000-2006, wie er vom Parlament und vom Rat im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 gebilligt wurde, einen Anhang II umfasst, in dem ab 2002 einer Rubrik 8 ein Richtbetrag zugewiesen wird; erinnert daran, dass
eine Anpassung der Finanziellen Vorausschau notwendig ist, um diese an die Situation einer um bis zu z
ehn Beitrittsländer erweiterten Gemeinschaft anzupassen; bekräftigt seine Forderung, dass die Vorbeitrittsmittel für Zypern und Malta nach einer
...[+++]technischen Anpassung der Finanziellen Vorausschau auf die Rubrik 7 übertragen werden;