6. stellt fest, dass die von der EU für die Bewerberländer festgelegten langen Übergangsfristen für den Verkehrsbereich eigentlich nicht erforderlich sind; ist der Auffassung, dass im Güterkraftverkehr Übergangsregelungen notwendig sin
d, um in dem Sektor einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und eine schrittweise Integration einzelstaatlicher Märkte in den Europäischen Verkehrsmarkt zu ermöglichen; stellt ferner fest, dass eine flexible Regelung der Übergangsfristen auch für den Binnenverkehr auf Grund der durch unerwünschte Stör
...[+++]ungen hervorgerufenen Probleme für die Transportunternehmen, die nachhaltige Freizügigkeit und die Sicherheit erforderlich sein kann;