Schließlich ist es wegen der bedeu
tenden „technischen Probleme“, die nach der Unterzeichnung für die praktische Anwendung des Abkommens aufgetreten und von der Kommission eingeräumt wurden und die die Fischereimodalitäten wie das Schleppnetz (Fischfang mit Lampen), Langleine (Länge, Fischhaken), die Verteilung des pelagischen Fischfangs oder die Anlandungen in lokalen Häfen betreffen, notwendig, die Kommission aufzufordern, das EP über die eingefügten Änderungen auf dem Laufenden zu halten, und dass die Maßnahmen, die für
die lokalen Flotten gelten, nicht ge ...[+++]genüber den für die Gemeinschaftsflotte geltenden Maßnahmen diskriminatorisch sind.