Trotz der zahlreichen Verweise des P
arlaments auf seine sehr konkreten Vorschläge, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, einschließlich ihrer mithelfenden Ehepartner und anerkannten Lebenspartner, zu gewährleisten, hat die Kommission bis Oktober 200
8 mit dem Vorschlag gewartet, die Richtlinie 86/613/EWG aufzuheben und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie zu unterbreiten, dessen spezifische Rechtsgrundlage Artikel 141 des EG-Vertrags (derzeit A
...[+++]rtikel 157 des AEU-Vertrags) ist.