Nach dem Grundsatz der Gebührengleichhei
t für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen und in Anbetracht der Tatsache, dass
Zahlungen von und auf Konten von Gebietsfremden wie grenzüberschreitende
Zahlungen behandelt werden, sieht die Kommission für die Banken innerhalb des Binnenmarktes keinen Grund, Euro-
Zahlungen von und auf Zahlungskonten von Gebietsfremden bis zu einer Höhe von 12 500 Euro anders zu behandeln als
Zahlungen ...[+++] von und auf Zahlungskonten von Gebietsansässigen.