18. bedauert, daß einige Mitglieder des Rates eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der EZB bei der Verfolgung des Ziels der Preisstabilität vorgeschlagen haben sollen, indem sie die Möglichkeit in Betracht gezogen haben, entweder "allgemeine Leitlinien“ für die Wechselkurspolitik aufzustellen oder sogar einem förmlichen Wechselkurssystem beizutreten; weist darauf hin, daß solche Vorgaben in Anbetracht des geringen Anteils des BIP im Eurogebiet, der derzeit Wechselkursschwankungen unterliegt, kaum eine Berechtigung haben, und stellt fest, daß ein etwaiger Beschluß des Rates in diesem Sinne nur auf der Grundlage einer Empfehlung der EZB selbst oder der Kommission gefaßt werden kann und daß er Einstimmigkeit erfordert; hofft in diese
m Zusammen ...[+++]hang, daß sich die Mitglieder des Rates künftig zurückhaltender äußern;