Wenn die Kommission beispielsweise in ihrer Stellungnahme darauf hinweist, dass ein gegebener Haushaltsentwurf nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts steht
und der betreffende Mitgliedstaat keine Anstalten macht, diesbezügliche Korrekturen vorzunehmen, kann diese frühzeitige Warnung zu einem späteren Zeitpunkt, an dem es beispielsweise um die Entscheidung geht, ob dieser Mitgliedstaat einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unterworfen werden soll, weil sein Defizit oder sein Schuldenstand nicht im Einklang mit den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts steht, entsprechend berücksichtigt werd
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