16. stellt fest, dass die aktuelle Verfolgung religiöser und ethnischer Gruppen im Nahen Osten ein Faktor ist, der zur Massenmigration und Binnenvertreibung bei
trägt; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Aufruf des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für F
lüchtlinge Folge zu leisten, viel stärker auf gemeinsame Verantwortung zu setzen und es den Flüchtlingen zu ermöglichen, au
s Kriegsgebieten zu fliehen, auch ...[+++] aufgrund von Verfolgung aus religiösen oder ethnischen Gründen, um durch Neuansiedlung, Systeme der Aufnahme aus humanitären Gründen, vereinfachte Familienzusammenführung oder flexiblere Visumvorschriften jenseits der unmittelbaren Nachbarregion Schutz zu finden; unterstreicht, dass besonders auf die Lage derjenigen eingegangen werden muss, die von spezifischen Gefährdungen betroffen sind, beispielsweise schwerwiegenden medizinischen Bedürfnissen und einer Behinderung, und derjenigen, gegen die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Geschlechts gezielt vorgegangen wird;