(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen in Zusammenarbeit mit der Kommission alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass innerhalb der Union ausreichend Frequenzen für Versorgungs- und Kapazit
ätszwecke verfügbar sind, damit die Union in die Lage versetzt wird, über die weltweit höchsten Breitbandgeschwindigkeiten zu verfügen, wodurch drahtlose Anwendungen und eine Führungsposition der U
nion im Bereich der neuen Dienste ermöglicht werden und so einen wirksamen Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum leisten, und damit das Ziel der Be
...[+++]reitstellung des Breitbandzugangs für alle Bürger mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s bis 2020 erreicht wird.