Wichtigste Vorschrift ist in diesem Zusammenhang die Anforderung, dass jede Vertrag
spartei vor Ausfuhr einer Chemikalie, die auf ihrem Hoheitsgebiet verboten ist oder strengen Beschränkungen unterliegt, die einführende Ver
tragspartei vor der ersten Lieferung und danach jährlich über entsprechende Exporte informiert (so genanntes Ausfuhrnotifizierungsverfahren), bis die Chemikalie dem PIC-Verfahren unterliegt und die einführende Vertragspartei für die betreffende Chemikalie eine Einfuhrentscheidung getroffen hat, d
...[+++]ie an die anderen Vertragsparteien weitergeleitet wurde.