Wanneer de erkenning verworven wordt, dekt de retributie betaald voor de bijdrage in de opleidingskosten alle toekomstige opleidingen en bijscholingen zolang de keurmeester of de monsternemer zijn erkenning behoudt.
Sie wird nicht erstattet, falls die Ausbildung nicht abgeschlossen wird oder die Prüfungen nicht abgelegt werden. Hat der Betreffende die Zulassung erlangt, deckt die für die Teilnahme an Ausbildungskosten gezahlte Vergütung alle weiteren Aus- und Weiterbildungen, und zwar so lange der Inspektor oder der Probenehmer seine Zulassung behält.