Die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen, zu einer einheitlichen Auffassung hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Beschäftigungssicherheit („flexicurity“) zu gelangen. Die Kommission
wird bis Ende 2007 einen Bericht mit Blick auf eine entsprechende Vereinbarung vorlegen,
der, basierend auf gemeinsamen Grundsätzen, folgende Elemente umfassen wird: Modernisierung des Arbeitsrechts, um flexible Arbeitszeitregelungen zu ermöglichen, die Segmentierung des Arbeitsmarkts zu reduzieren und Schwarzarbeit zu bekämpfen,
...[+++] sollten es den Menschen ermöglichen optimale Arbeitsmuster für ihr Leben zu entwickeln.