1. nimmt zur Kenntnis, dass der Konvent nach intensiven Diskussionen über die Ausgestaltung des EAD ein Modell vorgeschlagen hatte, i
n dessen Rahmen dem Parlament und der Kommission wichtige Aufgaben übertragen werden; weist darauf hin, dass das besondere Verfahren, auf das sich die Regierungskonferenz schließlich geeinigt hat und das im Vertrag von Lissabon zur Anwendung gelangen soll – dem zufolge der Rat auf Vorschlag des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der Kommission einstimmig beschließt –, das interinst
...[+++]itutionelle Gleichgewicht der Union wahrt und eine auf Konsens beruhende Lösung erfordert;