ist
jedoch der Ansicht, dass freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen kostengünstige Mittel für die Sicherstellung lauteren Vorgehens auf dem Markt und die Beilegung von Streitigkeiten sein sowie unlautere Handelspraktiken beseitigen können, wenn sie mit unabhängigen und wir
ksamen Durchsetzungsmechanismen gekoppelt werden; betont jedoch, dass derartige Maßnahmen aufgrund ihrer unzureichenden Durchsetzung, der unzulänglichen Beteiligung von Landwirten, unparteiischer Verwaltungsstrukturen, Interessenskonflikten zwisc
hen den be ...[+++]troffenen Parteien, Mechanismen zur Streitbeilegung, die den „Angstfaktor“ auf Seite der Produzten nicht berücksichtigen, und die Tatsache, dass sie sich nicht auf die gesamte Lebensmittelversorgungskette beziehen, bislang nur zu bescheidenen Ergebnissen geführt haben; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten weiterhin zu unterstützen.