Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Änderung der Verordnung 817/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Birma/Myanmar; damit wird eine neue Bestimmung vorgesehen, wonach die Finanzinstitute in der EU, die Gelder entg
egennehmen, die von Dritten auf das Konto einer in der einschlägigen Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, d
iese Gelder auf den eingefrorenen Konten gutschreiben dürfen, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werd
...[+++]en (Dok. 12353/06).