15. ist fest davon überzeugt, dass eine wichtige Menschenrechtsfrage darin besteht, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge und B
innenvertriebene zu finden, insbesondere weil sich in Serbie
n nach wie vor eine sehr hohe Zahl von Flüchtlingen, zumeist aus Kroatien und teilweise aus Bosnien und Herzegowina, und Binnenvertriebene aus dem Kosovo aufhalten; bedauert zutiefst, dass die für Ende 2006 festgesetzte Frist für die Lösung
aller aus ...[+++]stehenden Fragen, die in der am 31. Januar 2005 von Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro unterzeichneten Erklärung von Sarajewo über die Rückkehr von Flüchtlingen und Entschädigungsleistungen für den Verlust von Eigentum aufgeführt sind, nicht eingehalten wurde und dass seither wenig Fortschritte erzielt wurden;