5. betont erneut, dass, wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Oktober 1975 in einem Gutachten feststellte
, die Hoheitsgewalt Marokkos über die Westsahara
nie völkerrechtlich anerkennt wurde; stellt fest, dass Mar
okko das Gebiet der Westsahara illegal besetzt hält und daher über keinerlei Hoheitsrechte über dessen natürliche Ressourcen, insbesondere seine Fischereiressourcen, verfügt; betont, dass gemäß dem Völkerrecht
...[+++] die Fischerei im Rahmen des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko nur in Gewässern nördlich von 27º 40' nördlicher Breite zulässig ist;