41. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, eine Resolution des Menschenrechtsrats des Vereinten Nationen anzustreben, mit der ein Sonderverfahren der Ver
einten Nationen für Usbekistan eingerichtet wird, durch das eine Überwachung durch die Vereinten Nationen, die öffentliche Berichterstattung und eine Debatte im Menschenrechtsrat über die Menschenrechtslage in Usbekistan gewährleistet wird, um die schon seit langem andauernde Weigerung Usbekistans, mit den Menschenrechtsverfahren der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, die fortgesetzte Inhaftierung einer großen Zahl politischer Gegner und Menschenrec
htsverteidiger, die ...[+++]weiter bestehenden Einschränkungen der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie der Medien und den weiterhin üblichen Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit zu thematisieren;