...ungsraster angeführt, das dem Generalbefehl J/801 über die Beurteilung der charakterlichen Eignung des Militäranwärters des aktiven Kaders während der Ausbildung als Anhang beigefügt ist. Für da
s erwähnte Beispiel sind Verhaltensweisen angeführt wie ' Nimmt oft eine abwartende Haltung ein oder begnügt sich damit, passiv zu beobachten/Ergreift meist die erforderlichen Initiativen, um seine Aufgaben auszuführen/Nutzt jede Gelegenheit, um Initiative zu ergreifen '. Mit jeder dieser Verhaltensweisen
ist eine Bewertung verbunden, die dem betreffend ...[+++]en Kriterium verliehen wird. Obwohl der vorerwähnte Generalbefehl weitgehend bekannt ist und bei den Ausbildern und Militäranwärtern verbreitet wurde, ist jedoch bei der Gewerkschaftsverhandlung über den Gesetzentwurf vereinbart und im Vereinbarungsprotokoll angegeben worden, dass die Behörde sich verpflichtet, die Liste von wahrnehmbaren Verhaltensweisen durch den König festlegen zu lassen. Um die Weiterführung der derzeit laufenden Ausbildungen zu gewährleisten, ohne den Anwärtern durch eine Rechtslücke und durch Ungewissheit zu schaden, wurde ein Absatz 3 hinzugefügt, in dem präzisiert ist, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2006 dasjenige, was die wahrnehmbaren Verhaltensweisen betrifft, weiterhin durch den Minister festgelegt wird, das heißt in der Praxis durch den Generalbefehl J/801. Um die Anmerkungen des Staatsrates einzuhalten, wurde beschlossen, § 2 Absatz 2 dieses Artikels umzuformulieren. ...