H. in der Erwägung, daß der Liberalisierungs- und Privatisierungsprozeß in Bereichen des öffentlichen Dienstes die marktbeherrschende
Stellung bestimmter Unternehmen, die nun in
Privathand sind und eine erhebliche Macht besitzen, die es ihnen erlaubt, sich so zu verhalten, a
ls hätten sie keine Konkurrenten, nicht beseitigt hat, und zwar zum Nachteil dieser letzteren, ihrer
Lieferanten, ihrer ...[+++]Kunden und der Verbraucher,