hält die Festlegung einer angemessenen Rente in der EU für nicht möglich, da eine solche Rente in hohem Maße von den besonderen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten abhängt und eng damit verbunde
n ist; fordert die Kommission jedoch auf, Leitlinien zu erarbeiten, die für jeden Mitgliedstaat die Festlegung von Kriterien ermöglichen, um eine Mindestrentenhöhe zu gewährleisten;
ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten den Begriff der Angemessenheit als Bedingung definieren sollten, die es den älteren Menschen ermöglicht, in Würde zu
...[+++] altern;