in der Erwägung, dass Hausangestellten und Pflegekräften, die nicht vom Arbeitsre
cht erfasst werden, kein sicheres und der Gesundheit zuträgliches Arbeitsumfel
d garantiert werden kann, und dass sie einer erheblichen Diskriminierung ausgesetzt sind, was das Maß der Rechte und des Schutzes angeht, das für sie im Vergleich zu dem in einem Land allgemein herrschenden Standard gilt; in der Erwägung, dass diese Hausangestellten und Pflegekräfte außerdem nicht berechtigt sind, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder sich in anderer Weise
...[+++] an Tarifverhandlungen zu beteiligen bzw. nicht über diese Möglichkeiten Bescheid wissen oder bei dem entsprechenden Versuch auf Hindernisse stoßen, was sie besonders anfällig macht, zumal sie nur begrenzt von den Systemen der Sozialversicherung (insbesondere der Arbeitslosenunterstützung, der Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall, dem Mutterschutz, dem Elternurlaub und anderen Formen des Pflegeurlaubs) abgedeckt sind und häufig keinen Kündigungsschutz genießen.