Neben der Änderung der Verordnung über die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des PHARE-Programms enthalten die überarbeiteten PHARE-Leitlinien zwei wichtige Bekanntmachungen über die Zusammenarbeit mi
t Drittstaaten, die keine Beitrittsländer sind, sowie über die transnationale und interregionale Zusammenarbeit: Die zehn Beitrittsländer wurden ermutigt, an ihren Außengrenzen die Mittel der PHARE-Länderprogramme zur Förderung von Aktivitäten grenzübergreifender Natur einzusetzen und damit möglichen, neuen Trennungslinien an der künftigen Grenze der Union entgegen zu w
...[+++]irken.